Änderung der Fernsprechentgeltzuschussverordnung – Einführung eines € 140‑Monats‑Pauschbetrags
Verordnung vom 09.01.2017Zusammenfassung
Die Verordnung 9/2017 ergänzt die Fernsprechentgeltzuschussverordnung um einen neuen monatlichen Pauschalbetrag von € 140 für Wohnaufwand und erweitert die Überschrift von § 1. Außerdem wird ein neuer Absatz nach § 3 Abs. 2 eingefügt, der auf eine frühere Regelung aus 2016 verweist.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/9/2017XXV
Finanzwesen
Sozialpolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 09.01.2017
- Die Überschrift von § 1 wird um den Hinweis auf den anrechenbaren Pauschalbetrag für Wohnaufwand erweitert.
- Ein neuer Absatz (1a) legt fest, dass jedem Anspruchsberechtigten monatlich € 140 als anrechenbarer Wohnungsaufwand zustehen.
- Nach § 3 Abs. 2 wird ein neuer Absatz 3 eingefügt, der auf § 2a der Fassung vom BGBl II Nr. 9/2017 verweist; diese Regelung tritt am 1 September 2016 in Kraft.
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