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Beschleunigte Zustellung von Reisepässen im Ausland
Verordnung vom 05.04.2017

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt Antragstellern im Ausland, die Zustellung ihres Reisepasses zu beschleunigen – auf eigenes Risiko – und legt fest, an welche Stellen die Zustellung erfolgen kann.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres4/5/2017XXV
Ausweis

Schwerpunkte

In Kraft ab 06.04.2017
  • Ein Antragsteller kann bei der Passbeantragung im Ausland die beschleunigte Zustellung des Reisepasses verlangen.
  • Die beschleunigte Zustellung erfolgt auf Gefahr des Antragstellers.
  • Die Zustellung kann an die zuständige Berufsvertretungsbehörde, ein österreichisches Honorarkonsulat oder eine lokale Abgabestelle im Konsularbereich erfolgen.
  • Die Verordnung trat einen Tag nach ihrer Kundmachung, also am 06.04.2017, in Kraft.
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Kurz Sebastian

ÖVP

Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres
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