Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Vergabe von Studienabschluss‑Stipendien: Sie definiert Voraussetzungen, Förderungsdauer, Höhe des Stipendiums sowie Melde- und Rückzahlungsverpflichten.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/5/2017XXV
Bildung
Finanzwesen
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Die Verordnung bezweckt die Förderung der Studienabschlussphase, indem sie ordentlichen Studierenden Stipendien gewährt.
- Voraussetzungen sind: (1) das Studium muss innerhalb von höchstens 18 Monaten abgeschlossen werden, (2) kein vorheriger Hochschulabschluss, (3) das 41. Lebensjahr darf nicht überschritten sein, (4) in den letzten vier Jahren mindestens drei Jahre halbbeschäftigt oder entsprechendes Einkommen erzielt, (5) keine vorherige Studienbeihilfe, (6) nach Zuerkennung jede Berufstätigkeit aufgeben, (7) noch kein früheres Studienabschluss‑Stipendium erhalten.
- Ab Zuerkennung des Stipendiums muss jede Form von Berufstätigkeit – inklusive Karenz – sofort aufgegeben werden.
- Die Förderungsdauer beträgt maximal 6 Monate (bei bis zu 10 ECTS Restarbeitsaufwand) bzw. 12 Monate (bei bis zu 20 ECTS). Das Stipendium beträgt 80 % des im Vorjahr erzielten Einkommens, mindestens 700 €, höchstens 1 200 € pro Monat.
Dokumente (PDFs)
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