Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 ändert die Sicherheitsakademiebeirat‑Verordnung: Sie benennt einen Vertreter des Innenministeriums als Vorsitzenden, reduziert die Beiratsmitglieder von fünf auf zwei, führt geschlechtsneutrale Formulierungen ein und legt Übergangsfristen fest.Bundesministerium für Inneres5/17/2018XXVI
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Inneres muss einen Vertreter des Innenministeriums als Vorsitzenden des Beirats benennen.
- Die zulässige Mitgliederzahl des Beirats wird von fünf auf zwei reduziert.
- Alle in der Verordnung genannten Personenbezeichnungen gelten geschlechtsneutral; bei Bedarf wird die weibliche Form verwendet.
- Für Beiratsmitglieder, die vor Inkrafttreten bestellt wurden, endet die Funktionsperiode am 31. Mai 2018.
Dokumente (PDFs)
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