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Pflichtenaufteilungsverordnung – Aufteilung der Datenschutz‑Verantwortlichkeiten im Bundes‑Personalmanagement
Verordnung vom 23.05.2018

Zusammenfassung

Die Pflichtenaufteilungsverordnung regelt, welche Bundesbehörden für den Datenschutz in standardisierten IKT‑Lösungen des Personalmanagements gemeinsam verantwortlich sind und legt fest, welche Informationen sie austauschen müssen. Sie ergänzt die IKT‑Nutzungsverordnung um Regeln zur Nutzung von sozialen Medien durch Bedienstete.
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport5/23/2018XXVI
Verwaltungsrecht
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Die Pflichten aus der DSGVO werden zwischen den Leitungen von Zentralstellen, dem Bundeskanzleramt und dem zuständigen Minister für öffentlichen Dienst und Sport aufgeteilt.
  • Gemeinsam Verantwortliche müssen einander Name, Kontaktdaten und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sowie Angaben zu den verarbeiteten Daten mitteilen.
  • Die Bundeskanzlerin richtet im ESS‑Serviceportal einen Informationsbereich ein und informiert Personen, die am 25. Mai 2018 aktiv im Portal registriert waren, über ihre Datenschutzrechte.
  • Im Bewerbungsmanagement und in der Jobbörse gelten dieselben Aufteilung‑ und Informationspflichten; das Bundesministerium für öffentlichen Dienst erstellt die notwendige Information bei Registrierung.
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Strache Heinz-Christian

FPÖ

Vizekanzler
Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport
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