Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiter/innen fest, die Bürsten und Pinsel herstellen oder bearbeiten. Sie definiert Arbeitszeiten, Stückentgelte, Zuschläge und gilt ab dem 1. Mai 2018 im gesamten Bundesgebiet.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz6/11/2018XXVI
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln, sofern nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt.
- Für 21 verschiedene Bürstentypen werden konkrete Arbeitszeiten festgelegt, die von 145 bis 317 Minuten pro 1 000 Bündel variieren.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 8,32 € berechnet; Betriebe des Holz‑Fachverbands erhalten nach dem Kollektivvertrag einen Stundenlohn von 10,50 €.
- Auf die Stückentgelte wird ein Heimarbeitszuschlag von 10 % gewährt, bei Nutzung eigenen Werkzeugs erhöht sich der Zuschlag auf 20 %.
Dokumente (PDFs)
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