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Novellierung der Altlastenatlas‑Verordnung 2018
Verordnung vom 25.06.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 132/2018 ergänzt den Altlastenatlas mit vielen neuen kontaminierten Standorten und aktualisiert Grundstücksangaben; die Änderungen gelten ab dem 01.07.2018.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus6/25/2018XXVI
Umwelt

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fügt zahlreiche neue Altlastenstandorte in den Altlastenatlas ein.
  • Grundstücksnummern und Prioritätsklassen werden an vielen Standorten aktualisiert.
  • Alle neuen Einträge aus den Anhängen 2‑9 treten am 01.07.2018 in Kraft.
  • Ziel ist eine verbesserte Übersicht für die Planung und Durchführung von Sanierungsmaßnahmen.
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Köstinger Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
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