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Änderung der Pflanzenschutzverordnung 2011 (Verordnung 14/2018)
Verordnung vom 18.01.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung von 18. Jänner 2018 passt die Pflanzenschutzverordnung 2011 an, indem sie in § 21 die Verweise auf alte EU‑Durchführungsrichtlinien durch die aktuelle Durchführungsrichtlinie 2017/1279 ersetzt und für § 21 Z 7 zusätzlich die Richtlinie 2017/1920 einführt. Weiterhin werden neue Ziffern 47 und 48 in § 22 eingefügt und das Inkrafttretungsdatum der Änderungen wird festgelegt.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus1/18/2018XXVI
Umwelt

Schwerpunkte

  • Die Wortfolge in den genannten Ziffern wird von den alten Durchführungsrichtlinien 2014/19/EU und 2014/78/EU auf die aktuelle Durchführungsrichtlinie (EU) 2017/1279 geändert.
  • In § 21 Z 7 wird zusätzlich ein Verweis auf die Durchführungsrichtlinie (EU) 2017/1920 eingefügt, die Änderungen zu Anhang IV der Richtlinie 2000/29/EG regelt.
  • In § 22 werden die Ziffern 47 und 48 neu eingefügt, die beide auf die Durchführungsrichtlinie (EU) 2017/1279 bzw. (EU) 2017/1920 verweisen.
  • § 23 Absatz 5 legt fest, dass die Änderungen in § 21 Z 1‑4, 6‑9 und § 22 am 1. Jänner 2018 in Kraft treten, während § 21 Z 7 erst am 1. April 2018 wirksam wird.
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Köstinger Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
Abgeordnete zum Nationalrat
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