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Änderung der Geschäftsordnung für Gerichte I. und II. Instanz
Verordnung vom 02.07.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 141/2018 ändert die Geschäftsordnung der Gerichte erster und zweiter Instanz, führt neue Gerichtsabteilungen, definiert Leitungsaufgaben und tritt am 3. Juli 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz7/2/2018XXVI
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Einführung von Gerichtsabteilungen, die von Richter*innen geleitet werden und bei denen die Aufgaben klar zugeordnet sind.
  • Erweiterung der Pflichten der Gerichtsleitung, u. a. Personal‑ und Berichtspflichten sowie Aufsicht über alle Mitarbeitenden.
  • Vorgaben zur einheitlichen Handhabung von Geschäftsabläufen, damit gleiche Vorgänge in allen Abteilungen gleich behandelt werden.
  • Regelung der Leitung der Geschäftsstelle: Vorsteher*in führt den Dienst nach Weisungen der Gerichtsleitung und übernimmt zahlreiche administrative Aufgaben.
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Moser Josef, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
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