Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreieinhalbjährige Ausbildung im Lehrberuf Chemieverfahrenstechnik fest, definiert das Berufsprofil mit zahlreichen technischen Aufgaben und regelt die theoretische sowie praktische Lehrabschlussprüfung.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung
Schwerpunkte
- Die Ausbildung im Lehrberuf Chemieverfahrenstechnik dauert dreieinhalb Jahre und wird geschlechtsneutral als Chemieverfahrenstechniker / Chemieverfahrenstechnikerin bezeichnet.
- Das Berufsprofil umfasst Tätigkeiten wie das Vorbereiten, Rüsten, Bedienen von Apparaten und Maschinen, Probenahme, Dokumentation von Prozessdaten sowie die Einhaltung von Sicherheits‑ und Umweltvorschriften.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung; die theoretische Prüfung deckt Chemie, Physik, Technologie und angewandte Mathematik ab.
- Die Bestimmungen zur Ausbildungsordnung traten am 1. Juni 2018 in Kraft, während die Regelungen zur Lehrabschlussprüfung ab dem 1. Jänner 2019 gelten.
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