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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Glasverfahrenstechnik
Verordnung vom 05.07.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Ausbildung zum Lehrberuf Glasverfahrenstechnik fest, definiert zwei mögliche Schwerpunkte – Hohlglasproduktion und Flachglasveredelung – und regelt die Prüfungsmodalitäten sowie das Eintrittsdatum bis 31. Mai 2025.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung

Schwerpunkte

  • Einführung des Lehrberufs Glasverfahrenstechnik als Schwerpunktlehrberuf mit einer Ausbildungsdauer von dreieinhalb Jahren.
  • Ausbildung kann in einem von zwei Schwerpunkten erfolgen – Hohlglasproduktion oder Flachglasveredelung; eine Kombination ist nicht zulässig.
  • Der Eintritt in die Ausbildung ist bis zum 31. Mai 2025 möglich.
  • Das Berufsprofil definiert ein umfangreiches Kompetenzspektrum von Materialkunde über Fertigungstechnik bis hin zu Qualitäts‑ und Sicherheitsstandards.
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Schramböck Margarete, Dr.

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