Zusammenfassung
Die Verordnung führt den dreijährigen Lehrberuf Maskenbildner/Maskenbildnerin ein, definiert das Berufsbild, legt Prüfungsmodalitäten fest und regelt die Zulassung von Vorbereitungskursen.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung
Kulturpolitik
Berufsbildung
Schwerpunkte
- Der neue Lehrberuf Maskenbildner/Maskenbildnerin wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt; der Einstieg ist bis zum 31. Mai 2024 möglich.
- Die Ausbildung vermittelt kreative Entwurfsskizzen, Material‑ und Farbkunde, Masken‑ und Perückenherstellung, Spezialeffekte sowie Schminktechniken für Theater, Film und Fotoproduktionen.
- Das Berufsbild verlangt Schlüsselkompetenzen wie Methoden‑, Sozial‑ und Kommunikationsfähigkeit sowie Kenntnisse in Sicherheit, Hygiene und Umwelt‑schutz.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer theoretischen (schriftliche, rechnergestützte) und einer praktischen Prüfung (Prüfarbeit, Fachgespräch) mit klaren Zeitvorgaben.
Dokumente (PDFs)
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