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Ausbildungsordnung für Maskenbildner/Maskenbildnerin (2018)
Verordnung vom 05.07.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den dreijährigen Lehrberuf Maskenbildner/Maskenbildnerin ein, definiert das Berufsbild, legt Prüfungsmodalitäten fest und regelt die Zulassung von Vorbereitungskursen.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung
Kulturpolitik
Berufsbildung

Schwerpunkte

  • Der neue Lehrberuf Maskenbildner/Maskenbildnerin wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingeführt; der Einstieg ist bis zum 31. Mai 2024 möglich.
  • Die Ausbildung vermittelt kreative Entwurfsskizzen, Material‑ und Farbkunde, Masken‑ und Perückenherstellung, Spezialeffekte sowie Schminktechniken für Theater, Film und Fotoproduktionen.
  • Das Berufsbild verlangt Schlüsselkompetenzen wie Methoden‑, Sozial‑ und Kommunikationsfähigkeit sowie Kenntnisse in Sicherheit, Hygiene und Umwelt‑schutz.
  • Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer theoretischen (schriftliche, rechnergestützte) und einer praktischen Prüfung (Prüfarbeit, Fachgespräch) mit klaren Zeitvorgaben.
Image of politician Schramböck Margarete, Dr.

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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