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Ausbildungsordnung für Medienfachmann/Medienfachfrau
Verordnung vom 05.07.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Medienfachmann bzw. zur Medienfachfrau fest, definiert vier mögliche Schwerpunkte und regelt die Lehrabschlussprüfung.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf Medienfachmann/Medienfachfrau wird mit einer dreijährigen Ausbildung als Schwerpunktlehrberuf eingeführt.
  • Die Ausbildung kann in einem von vier Schwerpunkten gewählt werden: Web‑Development, Grafik/Print, Online‑Marketing und Agenturdienstleistungen.
  • Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, wobei die theoretische Prüfung vor der praktischen abgelegt wird.
  • Die Ausbildungsordnung tritt am 1. Juni 2018 in Kraft, die Prüfungsordnung am 1. Januar 2019.
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Schramböck Margarete, Dr.

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