Zusammenfassung
Diese Verordnung legt die neue dreijährige Ausbildungsordnung für Polsterer und Polsterinnen fest, inklusive der Lerninhalte und der Prüfungsmodalitäten.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Handel
Bildung
Wirtschaft
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.06.2018
- Einführung einer festgeschriebenen dreijährigen Lehrzeit für den Beruf Polsterer oder Polsterin.
- Festlegung eines breiten Berufsprofils, das von der Materialplanung bis zur Reparatur von Möbeln reicht.
- Strukturierte Vermittlung von Fachwissen und sozialen Kompetenzen über drei Lehrjahre hinweg.
- Die Abschlussprüfung ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil unterteilt.
Dokumente (PDFs)
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