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Neue Ausbildungsordnung für Polsterer/Polsterin
Verordnung vom 05.07.2018

Zusammenfassung

Diese Verordnung legt die neue dreijährige Ausbildungsordnung für Polsterer und Polsterinnen fest, inklusive der Lerninhalte und der Prüfungsmodalitäten.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Handel
Bildung
Wirtschaft

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.06.2018
  • Einführung einer festgeschriebenen dreijährigen Lehrzeit für den Beruf Polsterer oder Polsterin.
  • Festlegung eines breiten Berufsprofils, das von der Materialplanung bis zur Reparatur von Möbeln reicht.
  • Strukturierte Vermittlung von Fachwissen und sozialen Kompetenzen über drei Lehrjahre hinweg.
  • Die Abschlussprüfung ist in einen theoretischen und einen praktischen Teil unterteilt.
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Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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