<!--[0-->Ausbildungs‑ und Prüfungsordnung für Rauchfangkehrer*innen (2018/2019)<!--]-->
Ausbildungs‑ und Prüfungsordnung für Rauchfangkehrer*innen (2018/2019)
Verordnung vom 05.07.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Rauchfangkehrer bzw. zur Rauchfangkehrerin fest und definiert ein breites Tätigkeitsfeld, das Kehr‑, Reinigungs‑ und Wartungsarbeiten an Feuerstätten sowie Kundenberatung umfasst. Zusätzlich wird die Struktur der Lehrabschlussprüfung geregelt, die ab dem 1. Januar 2019 gilt.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin wird eingeführt, dessen Ausbildungsdauer drei Jahre beträgt.
  • Ausgebildet werden die Tätigkeiten zum Vorbereiten, Kehren, Reinigen und Warten von Feuerstätten, Abgasanlagen sowie das Beraten zu Energie‑ und Brandschutz.
  • Die Lehrabschlussprüfung wird in einen theoretischen und einen praktischen Teil gegliedert, mit klar definierten Inhalten und Zeitvorgaben.
  • Lehrlinge, die bis zum 31. Mai 2018 begonnen haben, können ihre Ausbildung bis ein Jahr nach regulärem Ende fortsetzen.
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Schramböck Margarete, Dr.

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