Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Lehre zum Steinmetz/Steinmetzin fest, definiert das Berufsprofil, das Ausbildungsinhalt und die Prüfungsmodalitäten. Sie tritt am 1. Juni 2018 (Ausbildung) bzw. am 1. Januar 2019 (Prüfung) in Kraft.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Steinmetz/Steinmetzin wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Das Berufsprofil definiert zentrale Tätigkeiten wie Auswahl und Prüfung von Natur‑ und Kunststeinen, technische Zeichnungen, Steinbearbeitung, Gestaltung von Ornamenten sowie das Verlegen von Platten.
- Das Berufsbild legt fest, welche fachlichen und überfachlichen Kompetenzen (Methoden‑, Sozial‑, Personen‑ und Kommunikationskompetenz) im Verlauf der Lehre vermittelt werden müssen.
- Ausbildung für den sicheren Umgang mit Staplern und Kränen muss im Rahmen eines Ausbildungsverbundes erfolgen; die Betriebe müssen im 2. oder 3. Lehrjahr eine entsprechende Schulung ermöglichen.
Dokumente (PDFs)
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