Zusammenfassung
Die Verordnung legt die vierjährige Lehre zum Zahntechniker*in fest, definiert ein umfassendes Kompetenzprofil und regelt die theoretische sowie praktische Abschlussprüfung. Sie trat am 1. Juni 2018 (Ausbildung) bzw. 1. Jänner 2019 (Prüfungen) in Kraft und enthält Übergangsbestimmungen für bereits begonnene Ausbildungen.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Zahntechnik wird mit einer festgelegten Ausbildungsdauer von vier Jahren eingeführt; die Bezeichnung im Lehrvertrag richtet sich nach dem Geschlecht des Lernenden.
- Das Berufsprofil definiert 17 Tätigkeitsbereiche, darunter das Anfertigen von Skizzen, Modellbau, Anwendung von Verbund‑ und Guss‑Technologien sowie digitale Fertigungsverfahren.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Anatomie, Prothetik, Technologie) und einem praktischen Teil (Prüfarbeit und Fachgespräch), jeweils mit klaren Vorgaben zu Inhalt, Dauer (ca. 60 Minuten pro Teil) und Bewertungskriterien.
- Verhältniszahlen regeln das Verhältnis von Auszubildenden zu fachlich ausgebildeten Personen im Betrieb; mindestens ein Ausbilder pro zwei bzw. sieben Lehrlinge, abhängig von dessen Aufgabenbereich.
Dokumente (PDFs)
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