Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Zahntechnischen Fachassistent*in, legt ein umfangreiches Berufsprofil fest und definiert Prüfungsmodalitäten. Sie enthält zudem Vorgaben zu Ausbilder‑Lehrling‑Verhältnissen und Fristen für den Ausbildungsbeginn.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.06.2018
- Der Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Ein Einstieg in die Ausbildung ist nur bis zum 31. Mai 2023 zulässig.
- Das Berufsprofil umfasst Tätigkeiten wie das Anfertigen von Skizzen, das Herstellen von Modellen, die Anwendung von Verbundtechnologien und das Durchführen von Reparaturen.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung; die theoretische muss vor der praktischen abgelegt werden.
Dokumente (PDFs)
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