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Zahntechnische Fachassistenz – Ausbildungs- und Prüfungsordnung 2018
Verordnung vom 05.07.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum Zahntechnischen Fachassistent*in, legt ein umfangreiches Berufsprofil fest und definiert Prüfungsmodalitäten. Sie enthält zudem Vorgaben zu Ausbilder‑Lehrling‑Verhältnissen und Fristen für den Ausbildungsbeginn.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort7/5/2018XXVI
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.06.2018
  • Der Lehrberuf Zahntechnische Fachassistenz wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Ein Einstieg in die Ausbildung ist nur bis zum 31. Mai 2023 zulässig.
  • Das Berufsprofil umfasst Tätigkeiten wie das Anfertigen von Skizzen, das Herstellen von Modellen, die Anwendung von Verbundtechnologien und das Durchführen von Reparaturen.
  • Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung; die theoretische muss vor der praktischen abgelegt werden.
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Schramböck Margarete, Dr.

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