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Leistungs‑ und Förderungsstipendien‑Verordnung 2018
Verordnung vom 06.07.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 2018 stellt 10,4 Mio. € für Leistungs‑ und Förderungsstipendien bereit und verteilt das Geld auf österreichische Hochschulen, während die frühere Regelung von 2016/17 aufgehoben wird.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/6/2018XXVI
Hochschulausbildung

Schwerpunkte

  • Für das Kalenderjahr 2018 stehen insgesamt 10 428 750 € an Budgetmitteln für Leistungs‑ und Förderungsstipendien zur Verfügung.
  • Die Mittel werden nach der Zahl der im Studienjahr 2016/17 erzielten Abschlüsse auf Universitäten, private Hochschulen und Fachhochschulen verteilt.
  • Die Verordnung für das Studienjahr 2016/17 wird aufgehoben.
  • Die Aufteilung der Mittel umfasst über 50 Institutionen, darunter Universitäten, private Universitäten und Fachhochschulen.
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Faßmann Heinz, Dr.

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