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Pauschalvergütung für Anwälte in überlangen Verfahren (Jahr 2014)
Verordnung vom 12.07.2018

Zusammenfassung

Der Bund legt für 2014 eine Pauschalvergütung von 1 813 827,01 Euro fest, die an Rechtsanwälte gezahlt wird, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz7/12/2018XXVI
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • Der Bund legt für das Jahr 2014 eine gesonderte Pauschalvergütung von insgesamt 1 813 827,01 Euro fest, die an Rechtsanwälte gezahlt wird, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.
  • Die Vergütung gilt für alle nach § 45 RAO bestellten Rechtsanwälte, deren Verfahren nach § 16 Abs. 4 RAO als überdurchschnittlich lang eingestuft werden.
  • Die Zahlung erfolgt im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats und ist Teil des Bundeshaushalts für das Jahr 2014.
  • Die Regelung ist befristet auf das Kalenderjahr 2014 und endet am 31. Dezember 2014.
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Moser Josef, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
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