Zusammenfassung
Die Recyclingholz‑Verordnung wird novelliert, um die Quellensortierung und das Recycling von Altholz zu stärken und klare Trennungs‑ sowie Ausnahmeregelungen einzuführen.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus7/12/2018XXVI
Abfallwirtschaft
Schwerpunkte
- Die Verordnung fördert die Quellensortierung, Aufbereitung und das Recycling von geeignetem Altholz.
- Die Formulierung „in der Holzwerkstoffindustrie“ wird aus den genannten Absätzen gestrichen.
- Altholz muss am Anfallsort getrennt erfasst, gesammelt, gelagert und transportiert werden; bei unverhältnismäßigen Kosten ist die Trennung in einer genehmigten Anlage zulässig.
- Es werden neue Ausnahmen für bestimmte Holzarten (z. B. Rinde, Holzschleifstäube) und für Altholz, das nicht den Vorgaben entspricht, eingeführt.
Dokumente (PDFs)
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