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Pannenstreifenfreigabe‑Verordnung für die A 4 Ost‑Autobahn
Verordnung vom 16.07.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt das befristete Befahren des Pannenstreifens auf einem kurzen Abschnitt der A 4 Ost‑Autobahn zwischen km 4,16 und km 7,43, basierend auf § 43 Abs. 3 lit. d StVO 1960.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/16/2018XXVI
Verkehr

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erlaubt das temporäre Befahren des Pannenstreifens auf der A 4 Ost‑Autobahn zwischen den Kilometer‑Marken 4,16 und 7,43.
  • Die Erlaubnis basiert auf § 43 Abs. 3 lit. d der StVO 1960, die Ausnahmen für das Befahren von Pannenstreifen vorsieht.
  • Die Maßnahme gilt nur für den genannten Streckenabschnitt und ist als befristete Sonderregelung zu verstehen.
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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