Zusammenfassung
Die Weinrechts‑Sammelnovelle 2018 bündelt Änderungen an mehreren weinbezogenen Verordnungen, führt neue Begriffsdefinitionen, strengere Kennzeichnungs‑ und Prüfungsregeln sowie Verwaltungsgebühren ein.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus7/23/2018XXVI
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Neue Begriffe wie „Selection“, „Classic“ oder „Jubiläumswein“ dürfen nur für besonders hochwertige Jahrgangsweine verwendet werden; bei Prädikatsweinen sind sie unzulässig.
- Die Bezeichnungen „Große Reserve“ und „Grande Réserve“ erhalten spezielle Fristen für die Einreichung der staatlichen Prüfnummer (bei Rotwein bis 1. Mai des zweiten Jahres nach der Ernte, bei Weißwein bis 1. November).
- Die Begriffe „Erste Lage“ und „Große Lage“ werden definiert; sie dürfen nur verwendet werden, wenn die regionalen Weinkomitees die festgelegten Qualitätskriterien bestätigen.
- Der Begriff „Gemischter Satz“ wird definiert: bis zu 15 % Verschnitt von anderen Sorten desselben Anbaugebiets ist zulässig.
Dokumente (PDFs)
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