Änderung der Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse (2018)
Verordnung vom 24.07.2018Zusammenfassung
Die Verordnung von 2018 ändert das Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse: Sie aktualisiert Ministerbezeichnungen, erhöht den Förderbetrag, führt die „Milch‑Aktion“ und weitere Detailregelungen ein.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus7/24/2018XXVI
Bildung
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Die Bezeichnungen der zuständigen Ministerien werden von "Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft" zu "Bundesminister oder die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus" geändert.
- Die Bezeichnung "Bundesministerin für Gesundheit und Frauen" wird zu "Bundesminister oder die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz" geändert.
- Der Förderbetrag pro 100 kg landwirtschaftlicher Erzeugnisse wird von 29,60 € auf 40,00 € erhöht.
- Ein neuer Paragraph 7a (Milch‑Aktion) wird eingeführt: Vom 1. September bis 31. Oktober erhalten Grundschulkinder in der ersten Stufe 100 % Erstattung der Nettokosten für Milchprodukte, maximal über fünf aufeinanderfolgende Schultage.
Dokumente (PDFs)
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