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Änderung der Studienförderung für Studierende an Konservatorien (2018)
Verordnung vom 25.07.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 25. Juli 2018 ergänzt die Regelungen zur Studienförderung an Konservatorien: ein neuer Absatz regelt die Gültigkeit ab Studienjahr 2017/18, ein weiterer Absatz hebt eine alte Bestimmung auf und das Jam Music Lab wird als neues Förderungsobjekt aufgenommen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/25/2018XXVI
Bildung

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz (14) zu § 4 wird eingefügt, der die Inkrafttretung der Ziffer 14 der Anlage regelt und die Anwendbarkeit auf Studienbeihilfe‑Anträge ab dem Studienjahr 2017/18 festlegt.
  • Ein neuer Absatz (3) zu § 5 wird eingefügt, der die Außerkraftsetzung einer früheren Ziffer 6 der Anlage bestimmt.
  • Die Ziffer 6 der Anlage wird vollständig gestrichen.
  • In Ziffer 14 der Anlage wird das neue Konservatorium „Jam Music Lab – Conservatory for Jazz and Popular Music Vienna“ mit einer Auflistung aller angebotenen Studiengänge und deren Dauer (in Semestern) aufgenommen.
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Faßmann Heinz, Dr.

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