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Wirtschaftlichkeitsprüfung von Bundesstraßenbauvorhaben
Verordnung vom 26.07.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass größere Bundesstraßenbau‑ und Erhaltungsprojekte einer Wirtschaftlichkeitsprüfung (NKU) unterzogen werden, um die effiziente Verwendung öffentlicher Mittel zu sichern.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/26/2018XXVI
Verkehr

Schwerpunkte

In Kraft ab 26.07.2018
  • Die Verordnung definiert, welche Bau‑ und Erhaltungsprojekte einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen: Neubau/Ausbau über 15 Mio. €, Erhaltungsmaßnahmen über 50 Mio. €.
  • Ziel ist die Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit von Straßenbauvorhaben durch eine nachvollziehbare Nutzen‑Kosten‑Untersuchung (NKU).
  • Der Bundesminister prüft Vorhaben anhand einer NKU, die Analyse, Variantenbildung, Wirkungsanalyse, Bestlösung und ggf. Sensitivitätsprüfung umfasst.
  • Die ASFINAG bewertet die Angemessenheit der Kosten unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Vorgaben und öffentlicher Interessen.
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Hofer Norbert, Ing.

FPÖ

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
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