Zusammenfassung
Die 19. Verordnung von 2018 listet sechs Organisationen als Quasi‑Internationale Organisationen für das Jahr 2018 auf und legt deren Gültigkeit vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2018 fest.Bundesministerium für Finanzen1/25/2018XXVI
internationale Beziehungen
Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 7 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien an nichtstaatliche internationale Organisationen.
- Im Sinne des § 7 Abs. 2 gelten für das Jahr 2018 sechs Organisationen als Quasi‑Internationale Organisationen.
- Die sechs genannten Organisationen sind: Ban Ki‑moon Centre for Global Citizens, FES Regionalbüro für Zusammenarbeit und Frieden in Europa, International Union of Forest Research Organizations (IUFRO), Renewable Energy and Energy Efficiency Partnership (REEEP), Sustainable Energy for All (SE4All) und Vienna Center for Disarmament and Non‑Proliferation (VCDNP).
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft und verliert am 31. Dezember 2018 ihre Gültigkeit.
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