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Kaufkraftausgleichszulagen für Beamte im Ausland (August 2018)
Verordnung vom 03.08.2018

Zusammenfassung

Festsetzung der Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen für im Ausland tätige Bundesbedienstete für August 2018.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres8/3/2018XXVI
Wirtschaft
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Festsetzung der Sätze für die Berechnung von Zulagen für den Monat August 2018.
  • Die Regelung betrifft sowohl Beamte als auch Vertragsbedienstete des Bundes, die im Ausland eingesetzt werden.
  • Die Berechnung der Zulagen erfolgt auf Basis einer gesetzlichen Grundlage für die Bemessung.
  • Die Verordnung wurde im Einvernehmen mit dem zuständigen Minister für öffentlichen Dienst und Sport erlassen.
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Kneissl Karin, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres
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