Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Durchführung technischer Unterwegskontrollen von Kraftfahrzeugen in Österreich. Sie überträgt die Aufgaben an die ASFINAG, richtet eine zentrale Datenbank ein und legt Meldepflichten gegenüber der EU fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/10/2018XXVI
Verkehr
Schwerpunkte
- Die ASFINAG übernimmt die Aufgaben für technische Unterwegskontrollen, einschließlich Kontaktstelle, Berichts‑ und Informationswesen sowie Qualitätssicherung.
- Die ASFINAG wird als nationale Kontaktstelle nach Art. 17 Abs. 1 der EU‑Richtlinie 2014/47/EU benannt.
- Die ASFINAG führt eine zentrale Datenbank über alle im Bundesgebiet durchgeführten Unterwegskontrollen und meldet bei schweren Mängeln die Ergebnisse an das Herkunftsland des Fahrzeugs.
- Die gesammelten Daten werden alle zwei Jahre bis zum 31. März an die Europäische Kommission übermittelt; der erste Bericht war bis 31. März 2021 fällig.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.