Zusammenfassung
Die Verordnung legt den vier‑jährigen Lehrberuf Informationstechnologie fest, definiert zwei Schwerpunkte (System‑ bzw. Betriebstechnik) und regelt die Inhalte sowie Prüfungsmodalitäten der Lehrabschlussprüfung.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort8/30/2018XXVI
Bildung
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Informationstechnologie wird als vier‑jähriger Schwerpunktlehrberuf eingeführt.
- Auszubildende wählen einen von zwei Schwerpunkten – Systemtechnik oder Betriebstechnik – wobei eine Kombination beider Hauptschwerpunkte nicht zulässig ist, jedoch Zusatzkenntnisse aus dem anderen Bereich erworben werden können.
- Das Berufsprofil beschreibt umfangreiche Tätigkeiten wie Geräte‑ und Netzwerkadministration, Server‑Management, Sicherheit, Cloud‑Integration und Kundenberatung.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen (theoretischen) und einem praktischen Teil; die Prüfungsinhalte umfassen Datentechnik, System‑ und Netzmanagement sowie angewandte Mathematik.
Dokumente (PDFs)
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