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Einführung des Lehrberufs Applikationsentwicklung – Coding
Verordnung vom 30.08.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den vierjährigen Lehrberuf „Applikationsentwicklung – Coding“ ein, definiert das Berufsbild, die Ausbildungsinhalte und die Prüfungsmodalitäten.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort8/30/2018XXVI
Bildung
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Ein neuer Lehrberuf „Applikationsentwicklung – Coding“ wird mit einer vierjährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
  • Der Ausbildungsinhalt umfasst u. a. Systemanalyse, Programmierung, Datenbankdesign, Testmethoden und Projekt‑/Qualitätsmanagement.
  • Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Datentechnik, Systemmanagement, angewandte Mathematik, Applikationsentwicklung) und einem praktischen Teil (Programmieraufgabe, Projekt oder Cloud‑Service).
  • Die Ausbildungsordnung gilt ab dem 1. September 2018, die Prüfungsbestimmungen ab dem 1. November 2019.
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Schramböck Margarete, Dr.

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