Zusammenfassung
Die Verordnung führt den vierjährigen Lehrberuf „Applikationsentwicklung – Coding“ ein, definiert das Berufsbild, die Ausbildungsinhalte und die Prüfungsmodalitäten.Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort8/30/2018XXVI
Bildung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Ein neuer Lehrberuf „Applikationsentwicklung – Coding“ wird mit einer vierjährigen Ausbildungsdauer eingeführt.
- Der Ausbildungsinhalt umfasst u. a. Systemanalyse, Programmierung, Datenbankdesign, Testmethoden und Projekt‑/Qualitätsmanagement.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen Teil (Datentechnik, Systemmanagement, angewandte Mathematik, Applikationsentwicklung) und einem praktischen Teil (Programmieraufgabe, Projekt oder Cloud‑Service).
- Die Ausbildungsordnung gilt ab dem 1. September 2018, die Prüfungsbestimmungen ab dem 1. November 2019.
Dokumente (PDFs)
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