Zusammenfassung
Die Verordnung 230/2018 ergänzt die Lehrplanverordnungen, um Deutsch‑Förderklassen für Schülerinnen und Schüler mit geringen Deutschkenntnissen einzuführen. Sie definiert Stundenzahlen, Lernziele und Verlängerungsregeln.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/31/2018XXVI
Bildungspolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 31.08.2018
- Die Verordnung fügt neue Regelungen für Deutschförderklassen ein, die festlegen, dass in diesen Klassen pro Semester 15 Std. (Grundstufe) bzw. 20 Std. (Oberstufe) für Deutsch unterrichtet werden.
- Deutschförderklassen richten sich an Schülerinnen und Schüler, die nach § 16 bzw. § 4 Abs. 2 lit. a SchUG als außerordentlich gelten.
- Der Besuch der Deutschförderklasse ist zunächst auf ein Semester begrenzt; bei nicht erreichtem Lernziel kann er um bis zu drei weitere Semester verlängert werden.
- Die neuen Stundentafeln gelten für Volksschule, Sonderschulen, Neue Mittelschule und allgemeinbildende höhere Schulen und treten mit dem Tag der Kundmachung (31. 08.2018) in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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