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Einführung von Deutsch‑Förderklassen in allen Schularten
Verordnung vom 31.08.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 230/2018 ergänzt die Lehrplanverordnungen, um Deutsch‑Förderklassen für Schülerinnen und Schüler mit geringen Deutschkenntnissen einzuführen. Sie definiert Stundenzahlen, Lernziele und Verlängerungsregeln.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/31/2018XXVI
Bildungspolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 31.08.2018
  • Die Verordnung fügt neue Regelungen für Deutschförderklassen ein, die festlegen, dass in diesen Klassen pro Semester 15 Std. (Grundstufe) bzw. 20 Std. (Oberstufe) für Deutsch unterrichtet werden.
  • Deutschförderklassen richten sich an Schülerinnen und Schüler, die nach § 16 bzw. § 4 Abs. 2 lit. a SchUG als außerordentlich gelten.
  • Der Besuch der Deutschförderklasse ist zunächst auf ein Semester begrenzt; bei nicht erreichtem Lernziel kann er um bis zu drei weitere Semester verlängert werden.
  • Die neuen Stundentafeln gelten für Volksschule, Sonderschulen, Neue Mittelschule und allgemeinbildende höhere Schulen und treten mit dem Tag der Kundmachung (31. 08.2018) in Kraft.
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Faßmann Heinz, Dr.

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