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Einführung von Tarif C für automatisierte Vermessungsleistungen
Verordnung vom 06.09.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 236/2018 ergänzt die Vermessungsgebührenverordnung 2016 um einen neuen Tarif C mit ermäßigten Gebühren für automatisierte Vermessungsleistungen. Der neue Tarif tritt am 1. Oktober 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort9/6/2018XXVI
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen

Schwerpunkte

  • Ein neuer Tarif C wird eingeführt, der ermäßigte Gebühren für automatisierte Vermessungsleistungen mit strukturierten Dokumenten vorsieht. Die betroffenen Post‑Nummern erhalten niedrigere Beträge (z. B. Post 03 von 29,00 € auf 20,30 €, Post 04 von 6,00 € auf 4,20 €, usw.).
  • Der bisherige § 2 wird umbenannt: der vorhandene Absatz erhält die Kennzeichnung „(1)“ und ein neuer Absatz „(2)“ wird eingefügt, der das Inkrafttreten des Tarif C zum 01.10.2018 festlegt.
  • Die Änderungen beruhen auf §§ 47 Abs. 1 und 59 Abs. 1 des Vermessungsgesetzes sowie auf der Bundesministeriengesetz‑Novelle 2017 und wurden im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen erlassen.
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Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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