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Änderung der Sachbezugswerteverordnung – Besteuerung von Arbeitgeberunterkünften
Verordnung vom 06.09.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 237/2018 ergänzt die Sachbezugswerteverordnung um eine klare Definition von kostenfreien oder verbilligten Arbeitgeberunterkünften als steuerpflichtigen Sachbezug und legt den Zeitpunkt des Inkrafttretens fest.
Bundesministerium für Finanzen9/6/2018XXVI
Finanzwesen

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2018
  • Ein neuer Einleitungssatz wird in § 2 Abs. 7a eingefügt, der definiert, wann eine vom Arbeitgeber bereitgestellte Unterkunft als Sachbezug gilt.
  • Ein neuer Absatz 7 wird in § 8 aufgenommen und verweist auf die neue Definition aus § 2 Abs. 7a.
  • Die neue Regelung gilt erstmals für die Einkommensteuerveranlagung des Jahres 2018 und für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2017 enden.
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Löger Hartwig

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Bundesminister für Finanzen
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