Zusammenfassung
Die Verordnung 249/2018 aktualisiert die Landeslehrer‑Controllingverordnung: Sie modernisiert gesetzliche Verweise, legt neue Beschäftigungs‑ und Vergütungsregeln für Schulclustersekretariatskräfte fest und ergänzt die Anlagentabellen um zahlreiche neue Datenfelder.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/18/2018XXVI
Bildung
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Der Begriff „Bundesministerin für Bildung und Frauen“ wird zu „Bundesministerin oder Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung“ geändert, um die aktuelle Ministerposition widerzuspiegeln.
- Die Verweisung auf das Finanzausgleichsgesetz wird von der Fassung 2008 auf die aktuelle Fassung 2017 (FAG 2017) aktualisiert.
- Für Schulclustersekretariatskräfte wird festgelegt, dass sie mindestens zu 62,5 % eines Vollbeschäftigungsäquivalents beschäftigt sein müssen und nach dem VBG‑Entlohnungsschema v3/2 bezahlt werden.
- Überstunden von Schulclustersekretariatskräften werden mit dem Satz aus § 22 VBG i.V.m. § 16 GehG vergütet, sofern die Besoldung dem VBG‑Schema v3/2 entspricht.
Dokumente (PDFs)
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