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Änderung der Universitätsberechtigungsverordnung – Einbeziehung von Pädagogischen Hochschulen und Anpassung von Studienrichtungen
Verordnung vom 27.09.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2018 erweitert den Geltungsbereich der Universitätsberechtigungsverordnung auf Pädagogische Hochschulen und passt zahlreiche Studienrichtungsbezeichnungen sowie Zusatzprüfungen an.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/27/2018XXVI
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 28.09.2018
  • Der Geltungsbereich wird erweitert: Neben Universitäten gelten nun auch Pädagogische Hochschulen.
  • In der Tabelle zu Studienrichtungen wird die Bezeichnung „Klassische Archäologie“ zu „Klassische Archäologie, Archäologie“ ergänzt.
  • Der Zusatzprüfungs­anspruch in Biologie und Umweltkunde wird reduziert, wenn die entsprechende Fachrichtung bereits an einer höheren Schule besucht wurde.
  • Die Bezeichnung für theologische Studienrichtungen wird von „Theologische Studienrichtungen (mit Ausnahme des Bachelorstudiums Katholische Religionspädagogik)“ zu „Evangelische und katholische theologische Studienrichtungen“ geändert.
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Faßmann Heinz, Dr.

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