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Anpassung der Informationspflichten bei Alternativfinanzierungen
Verordnung vom 05.10.2018

Zusammenfassung

Änderung der Informationspflichten für Emittenten bei alternativen Finanzierungen zur Verbesserung des Anlegerschutzes.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort10/5/2018XXVI
Wirtschaft
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Verbraucherschutz

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, wie Unternehmen Informationen für Anleger aufbereiten müssen.
  • Ein standardisiertes Informationsblatt muss zwingend zur Verfügung gestellt werden.
  • Das Informationsblatt muss eine deutliche Risikowarnung enthalten, die vor Totalverlust warnt.
  • Es wird klargestellt, dass diese Angebote nicht von der Finanzmarktaufsicht geprüft wurden.
Image of politician Schramböck Margarete, Dr.

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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