Neue Vergütungsstufen für Bildungs‑ und Studienberatung (Verordnung 268/2018)
Verordnung vom 18.10.2018Zusammenfassung
Die Verordnung 268/2018 regelt neue, nach Schul‑ bzw. Studierendenzahl gestaffelte Vergütungen für Bildungs‑ und Studienberatung sowie Nebenleistungen von Lehrkräften.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/18/2018XXVI
Bildung
Schwerpunkte
- Die Verordnung basiert auf § 61b Abs. 3 des Gehaltsgesetzes, das die Grundlage für die Festsetzung von Vergütungen im Bildungsbereich bildet.
- Für die Bildungsberatung an mittleren und höheren Schulen wird eine monatliche Vergütung in einem festgelegten Hundertsatz (z. B. 50 vH, 100 vH usw.) je nach Schülerzahl gezahlt.
- Lehrkräfte, die Nebenleistungen übernehmen, erhalten eine zusätzliche Vergütung, die nach der Bewertung der Leistung (volle oder halbe Wochenstunde) gestaffelt ist.
- Für die Studienberatung an öffentlichen Pädagogischen Hochschulen gibt es eigene Vergütungsstufen, die sich nach der Anzahl der Studierenden richten (150 vH bis 500 vH).
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