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Verschärfung der Abwasser‑Grenzwerte für die Erdölverarbeitung (Verordnung 275/2018)
Verordnung vom 05.11.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 275/2018 verschärft die Abwasser‑Emissionsgrenzwerte für Erdölraffinerien, legt neue Mess‑ und Überwachungsregeln fest und setzt EU‑Umweltvorgaben in nationales Recht um.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus11/5/2018XXVI
Umwelt
Wasser
Energie
Industrie

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Tätigkeiten in der Erdölverarbeitung (Lagern, Verarbeiten, Reinigen von Abwasser und Verbrennungsgas, Gewinnung von Begleitstoffen) unter die neuen Emissionsgrenzwerte fallen.
  • Für Anlagen, die Abwasser in Fließgewässer einleiten, gelten die in Anlage A, Tabelle 1‑Spalte I festgelegten Tageswerte; für Einleitungen in öffentliche Kanalisation gelten die Werte aus Spalte II.
  • Die Einhaltung der Tageswerte muss durch Eigen‑ und Fremdüberwachung nach der „4‑von‑5‑Regel“ belegt werden; bei Temperatur gelten besondere Schwellen (max. 1,1‑facher Tageswert).
  • Alle neuen Vorgaben treten am Tag nach der Kundmachung (06‑11‑2018) in Kraft; bereits bestehende Genehmigungen müssen bis zum 28‑10‑2018 angepasst werden, sofern sie von den Best‑Available‑Techniques‑Empfehlungen betroffen sind.
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Köstinger Elisabeth

ÖVP

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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