Zusammenfassung
Die Verordnung legt zwei Abschnitte der A2 Süd‑Autobahn fest, auf denen mittels bildverarbeitender Technik die Durchschnittsgeschwindigkeit überwacht wird, und hebt die frühere Regelung von 2017 auf.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/23/2018XXVI
Verkehr
Schwerpunkte
In Kraft ab 23.02.2018
- Auf der A2 Süd‑Autobahn werden zwei Messstrecken definiert, in denen die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels bildverarbeitender Technik gemessen wird.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit die Verkehrsteilnehmer informiert sind.
- Die frühere Section‑Control‑Verordnung von 2017 wird vollständig aufgehoben, sodass nur diese neue Regelung gilt.
- Die Verordnung beruft sich auf § 98a Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung von 1960 als gesetzliche Grundlage für die Einführung der Messstrecken.
Dokumente (PDFs)
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