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Aufteilungsschlüssel 2017 für die Krankenversicherung der Pensionist*innen
Verordnung vom 20.11.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2017 fest, wie die Beiträge der Pensionist*innen in der Krankenversicherung auf die einzelnen Krankenkassen verteilt werden. Sie basiert auf § 73 Abs. 5 ASVG und enthält prozentuale Aufteilungsschlüssel für jede Gebietskrankenkasse sowie für einige Betriebskrankenkassen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/20/2018XXVI
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 73 Abs. 5 ASVG und legt damit die rechtliche Grundlage für den Aufteilungsschlüssel fest.
  • Sie bestimmt, wie die Pensionsbeiträge im Jahr 2017 zwischen den regionalen Gebietskrankenkassen aufgeteilt werden.
  • Die Aufteilungsschlüssel‑Prozentsätze für die einzelnen Gebietskrankenkassen betragen: Wien 19,945 %, Niederösterreich 22,002 %, Burgenland 4,192 %, Oberösterreich 16,617 %, Steiermark 13,344 %, Kärnten 6,649 %, Salzburg 5,736 %, Tirol 6,536 % und Vorarlberg 3,960 %.
  • Zusätzlich erhalten mehrere Betriebskrankenkassen (z. B. Wiener Verkehrsbetriebe, Mondi, voestalpine Bahnsysteme) jeweils sehr kleine Anteile von 0,005 % bis 0,428 %.
Image of politician Hartinger-Klein Beate, Mag.

Hartinger-Klein Beate, Mag.

F

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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