<!--[0-->Novellierung der Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung‑Justiz 2018<!--]-->
Novellierung der Dienstrechtsverfahrens‑ und Personalstellenverordnung‑Justiz 2018
Verordnung vom 26.02.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung 29/2018 ändert die DVPV‑Justiz: Sie streicht „im Justizressort“ aus § 1, fügt einen neuen Punkt für den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts hinzu und legt das Inkrafttreten einen Tag nach Veröffentlichung fest.
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz2/26/2018XXVI
öffentlicher Dienst

Schwerpunkte

In Kraft ab 27.02.2018
  • Die Formulierung „im Justizressort“ wird aus § 1 gestrichen, um die Vorschrift allgemeiner zu fassen.
  • Ein neuer Unterpunkt 5 wird in § 1 eingefügt und benennt die Präsidentin bzw. den Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts als zuständige Person.
  • Ein neuer Absatz 7 wird in § 2 aufgenommen und legt fest, dass die geänderte Verordnung einen Tag nach ihrer Kundmachung (27.02.2018) in Kraft tritt.
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Moser Josef, Dr.

ÖVP

Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
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