Mindestlohntarif für Betreuung von Anlagen und Einrichtungen in Burgenland
Verordnung vom 28.11.2018Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2019 verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die in Burgenland Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften betreuen und bedienen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz11/28/2018XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesland Burgenland für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt werden, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer Kollektivvertrags‑Körperschaft ist.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die zuständigen Personen monatlich 112,64 €, wobei für jedes Stockwerk über dem siebten Stock zusätzlich 13,30 € pro Monat berechnet werden.
- Für die Betreuung von Terrassenbädern, Hallenbädern, Saunen und Hobbyräumen wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach tatsächlicher Jahresarbeitsleistung und einem Stundensatz von 11,11 € bzw. 9,55 € berechnet; an Sonn‑ und Feiertagen gilt ein 100‑%iger Zuschlag.
- Für die Pflege von Grün‑ und Gartenflächen werden Gebühren pro Quadratmeter für Reinigung, Bewässerung, maschinelles Mähen und Baumpflege festgelegt (z. B. 0,3409 € jährlich für Reinigung).
Dokumente (PDFs)
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