<!--[0-->Änderung der Lehrplanverordnung – Vorgaben zu Schularbeiten<!--]-->
Änderung der Lehrplanverordnung – Vorgaben zu Schularbeiten
Verordnung vom 26.02.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt § 1a und legt verbindliche Rahmenbedingungen für die Anzahl und Dauer von Schularbeiten in den Klassen 1‑8 fest. Sie gilt vom 26. Februar 2018 bis zum 31. August 2022.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/26/2018XXVI
Bildung

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 1a wird eingeführt, der Schulen verpflichtet, zu Beginn jedes Unterrichtsjahres das Konzept zur Leistungsfeststellung allen Lernenden und deren Erziehungsberechtigten transparent zu machen.
  • Für die Unterstufe (Klassen 1‑4) wird ein Rahmen von 200‑250 Minuten Gesamtdauer pro Jahr und 4‑6 Schularbeiten festgelegt; für das erste Lernjahr einer Fremdsprache gelten 150‑200 Minuten und 3‑4 Arbeiten.
  • In der Oberstufe werden für Deutsch und Fremdsprachen je Klasse unterschiedliche Gesamtdauern (z. B. 150‑300 Minuten in den Klassen 5‑6) sowie Mindestzahlen von Schularbeiten (mindestens eine pro Semester) definiert.
  • Für Mathematik, Darstellende Geometrie sowie Physik/Biologie werden ebenfalls spezifische Zeit‑ und Mengenrahmen festgelegt, wobei jeweils Mindestdauer pro Arbeit (z. B. mindestens 50 Minuten) und Mindestanzahl pro Semester vorgeschrieben sind.
Image of politician Faßmann Heinz, Dr.

Faßmann Heinz, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.