Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2019 den Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte in Österreich fest, definiert monatliche Bruttolöhne nach Tätigkeit und Qualifikation sowie zusätzliche Leistungen wie Naturalbezüge, Zuschläge und Weihnachtsbonus.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/3/2018XXVI
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle im Haushalt beschäftigten Arbeitnehmer*innen in ganz Österreich, unabhängig davon, ob sie unter das Hausgehilfen‑ und Hausangestelltengesetz fallen oder nicht.
- Der Mindestlohntarif legt monatliche Bruttolöhne fest, die nach Beruf, Erfahrung (1‑5, ab 6, ab 11 Berufsjahre) und Qualifikation (a‑c) gestaffelt sind.
- Wird keine Wohnung bzw. Verpflegung gestellt, erhalten Beschäftigte eine Geldzahlung pro Tag, berechnet nach einem festgelegten Bewertungssatz für Sachleistungen.
- Zusätzliche Lohnzuschläge werden für Kinderbetreuung, Nachtarbeit, Mehrarbeitsleistungen und bestimmte Berufsgruppen gewährt.
Dokumente (PDFs)
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