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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol (ab 01.01.2019)
Verordnung vom 04.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Tirol einen flächenspezifischen Mindestlohntarif für Hausbesorger fest, definiert Löhne pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderentgelte sowie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Sie tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/4/2018XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Tirol und betrifft alle Hausbesorgerinnen und -besorger, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Für jede Quadratmeter Nutzfläche wird ein Entgelt von 0,2734 € festgesetzt; für die Reinigung von Gehsteigen beträgt das Entgelt 0,5163 € pro Quadratmeter.
  • Ein Materialkostenersatz von 20 % wird als Zuschlag zum Grundentgelt gewährt, ist aber kein Bestandteil des Grundlohns.
  • Für das nächtliche Öffnen von Toren wird ein Sperrgeld von 4,70 € (vor Mitternacht) bzw. 5,20 € (nach Mitternacht) erhoben.
Image of politician Hartinger-Klein Beate, Mag.

Hartinger-Klein Beate, Mag.

F

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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