Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2019 in Tirol einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Schwimmbäder, Grünflächen, Heizungsanlagen und einem gesetzlichen Urlaubszuschuss sowie Weihnachtsremuneration.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/4/2018XXVI
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Tirol und richtet sich an Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 98,51 € für bis zu vier Geschosse und 6,16 € pro zusätzlichem Geschoss festgelegt.
- Für die Pflege von Schwimmbädern, Saunen und ähnlichen Einrichtungen wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach tatsächlicher Arbeitsleistung berechnet; an Sonn‑ und Feiertagen gilt das Doppelte des Stundenlohns.
- Die Pflege von Grünflächen wird nach Quadratmeter mit festen Beträgen für Reinigung, Bewässerung und Mähen abgerechnet.
Dokumente (PDFs)
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