<!--[0-->Grundausbildungsverordnung für das Bundesamt für Eich‑ und Vermessungswesen 2018<!--]-->
Grundausbildungsverordnung für das Bundesamt für Eich‑ und Vermessungswesen 2018
Verordnung vom 28.02.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die verpflichtende Grundausbildung aller BEV‑Bediensteten, legt Inhalte, Dauer und Prüfungen fest und trat am 1. März 2018 in Kraft.
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort2/28/2018XXVI
öffentliche Verwaltung

Schwerpunkte

  • Der Anwendungsbereich umfasst alle Bediensteten des BEV, die nach dem Vertragsbedienstetengesetz von 1948 oder dem Beamten‑Dienstrechtsgesetz von 1979 beschäftigt sind.
  • Die Grundausbildung besteht aus drei Teilen – Basisausbildung, Ausbildungsturnus und theoretische Grundlagen – mit festgelegten Mindeststunden je Entlohnungsgruppe.
  • Ein individueller Ausbildungsplan wird vom Ausbildungsleiter erstellt, muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein und berücksichtigt die Mitwirkungsrechte der Personalvertretung.
  • Die Ausbildung endet mit einer Dienstprüfung, die Teilprüfungen in den festgelegten Fächern umfasst; nach Bestehen wird ein Zeugnis ausgestellt.
Image of politician Schramböck Margarete, Dr.

Schramböck Margarete, Dr.

ÖVP

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.