Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Salzburg fest und bestimmt seit dem 1. Jänner 2019 das monatliche Entgelt, Zuschläge sowie Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Sperrgeld.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/5/2018XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für das gesamte Bundesland Salzburg und tritt am 1. Jänner 2019 in Kraft.
- Das monatliche Entgelt wird nach Quadratmeter Wohnfläche (0,2723 €) und anderen Räumlichkeiten (0,2723 €) berechnet.
- Ein Materialkosten‑Zuschlag von 20 % des Grundentgelts wird zusätzlich zum monatlichen Lohn gezahlt.
- Für Einsätze vor 24 Uhr wird ein Sperrgeld von 4,70 € und nach 24 Uhr von 5,20 € pro Einsatz fällig.
Dokumente (PDFs)
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