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Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Oberösterreich
Verordnung vom 05.12.2018

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2019 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest, inklusive Grundentgelten pro Quadratmeter, Zuschlägen und Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz12/5/2018XXVI
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Das monatliche Entgelt für die Reinigung von Wohn- und Geschäftsflächen beträgt 0,2677 € pro Quadratmeter Nutzfläche.
  • Für das Reinigen von Gehsteigen und die Bestreuung bei Glatteis wird ein Entgelt von 0,4845 € pro Quadratmeter erhoben.
  • Ein Materialzuschlag von 15 % des Grundentgelts aus Ziffer 1 wird zusätzlich gezahlt.
  • Für das nächtliche Öffnen eines Tores wird ein Sperrgeld von 4,70 € (vor 24 Uhr) bzw. 5,20 € (nach 24 Uhr) fällig.
Image of politician Hartinger-Klein Beate, Mag.

Hartinger-Klein Beate, Mag.

F

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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